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Unsere AGB als PDF-Datei: >>> Download (Link öffnet sich in neuem Fenster) Allgemeine Geschäftsbedingungen: 1. Geltung Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienste und Leistungen der Firma Die DS Reitsand GmbH (Südmerzener Str. 32, 49586 Merzen) 2. Angebot Angebote sind freibleibend und enthalten in der Regel nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer. Aufträge werden nur schriftlich entgegengenommen. 3. Preise Die Preise beziehen sich auf die Lieferung der Materialien frei Bauvorhaben bzw. auf die Miete der Maschinen im Stundensatz. Bewilligte Rabatte sowie Umsatz- und Frachtvergütungen kommen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Konkurs oder bei Zahlungsverzug in Wegfall. 4. Anlieferung Der Auftraggeber hat für einen tragfähigen Untergrund Sorge zu tragen. Außerdem ist eine ausreichende Durchfahrtsbreite von ca. 3-4m von Nöten, da die Anlieferung des Reitsands mittels 40to-LKW (15m lang) erfolgt. Sollte dies versäumt werden und dadurch Wartezeiten entstehen, werden diese dem Auftraggeber mit 60 €/h zzgl. gesetzl. MwSt. in Rechnung gestellt. Bei Anlieferung sollte der Auftraggeber vor Ort oder telefonisch erreichbar sein. 5. Lieferzeit & Termine Vereinbarte Lieferzeiten werden bestmöglich eingehalten, können aber nicht garantiert werden. Insbesondere bei Anlieferung der Materialien mit LKW kann es zu unvorhergesehenen Staus kommen. Wartezeiten evtl. bestellter Maschinen müssen vom Auftraggeber bezahlt werden. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn Die DS Reitsand GmbH den angekündigten Liefertermin um 14 Tage überschreitet. Der Auftraggeber ist verpflichtet zum vereinbarten Liefertermin die Baustelle vorbereitet zu haben, sodass ein ausreichend befestigter Untergrund und eine Ablademöglichkeit für die LKW vorhanden sind. Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Liefertermin kurzfristig ab, so entstehen ggf. Stornokosten in Höhe von 25% des Auftragswertes. 6. Mängelrügen Der Auftraggeber hat die Materiallieferungen und Leistungen sofort auf Mängel zu überprüfen und ggf. zu melden. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 8 Kalendertagen nach Ankunft der Ware bzw. nach Erbringung der Leistungen gerügt werden. Auftraggeber, die Kaufleute sind, müssen sämtliche evtl. Mängel schriftlich innerhalb der vorgenannten Frist rügen. Nach Fristablauf ist die Geltendmachung von Mängeln ausgeschlossen. Die DS Reitsand GmbH hätte danach keine Möglichkeit mehr die Mängelrügen auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. 7. Gewährleistungsansprüche, Schadensersatzansprüche Die DS Reitsand GmbH haftet für den ordnungsgemäßen Zustand der gelieferten Materialien. Bei berechtigten Mängeln verpflichtet sich Die DS Reitsand GmbH zur Nachbesserung, Ersatzlieferung oder zur Minderung des vereinbarten Preises (die Entscheidung obliegt dem Auftragnehmer). Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern Die DS Reitsand GmbH nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Der Auftraggeber ist ab dem Zeitpunkt des ersten Beritts für die korrekte Pflege wie wässern, schleppen usw. verantwortlich. Der Auftraggeber stellt Die DS Reitsand GmbH von allen Schäden an Personen, Tieren und Gegenständen frei, die sich auf der Reitfläche ereignen. 8. Miete von Maschinen Auf Wunsch stellen Die DS Reitsand GmbH und ihre Partner dem Auftraggeber einen lasergesteuerten Grader zum Einbau der Materialien zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, im Stundensatz. Evtl. Wartezeiten durch unvorhergesehene Ereignisse sind vom Auftraggeber zu bezahlen. Die DS Reitsand GmbH übernimmt keine Gewähr für die Tragfähigkeit des Unterbodens. Diese ist vom Auftraggeber sicherzustellen und – ebenso wie der Systemaufbau - zu verantworten. Sollte durch einen nicht tragfähigen Boden ein erneute Anfahrt nötig sein, ist diese vom Auftraggeber zu bezahlen. 9. Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Die DS Reitsand GmbH. 10. Besondere Vereinbarungen Andere als die aufgeführten Bedingungen sind ungültig, es sei denn, dass Die DS Reitsand GmbH dies schriftlich bestätigt hat. Eine früher getroffene, mündliche oder schriftliche Abmachung wird hierdurch aufgehoben. Ein Abschluss aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen macht diese auch zum rechtsverbindlichen Vertragsbestandteil für alle weiteren Abschlüsse zwischen dem Auftraggeber und Die DS Reitsand GmbH, auch wenn sie für den einzelnen Fall nicht besonders vereinbart sind. Die widerspruchslose Entgegennahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als deren ausdrückliche Anerkennung. Abmachungen aller Art, die mündlich, telefonisch oder telegrafisch vereinbart sind, werden erst mit der schriftlichen Bestätigung von Die DS Reitsand GmbH rechtsverbindlich. 11. Salvatorische Klausel Sofern einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile solcher Bestimmungen unzulässig sind, ist die Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen hiervon nicht betroffen. Die ungültige Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die geeignet ist, deren Zweck zu erfüllen. 12. Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Die DS Reitsand GmbH, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |